Ticketbestellung verpflichtet

12.09. 2007 · Thema Internet, Verbraucher Tipps 

Wer telefonisch oder über das Internet Karten für eine Veranstaltung bestellt, muss sie auch bezahlen. Ein Widerspruchsrecht wie bei Haustürgeschäften besteht nicht, entschied das Amtsgericht München. Az: 182 C 26144/05. Da das Datum der Veranstaltung genau festgelegt ist, würde der Verkäufer unverhältnismäßig belastet, wenn der Käufer das Geschäft noch kurz vor Beginn widerrufen könnte. Eine Frau hatte telefonisch Tickets für eine Dinnershow zum Preis von 626 Euro bestellt und den Auftrag per E-Mail bestätigt. Zwei Wochen später wollte sie sie nicht mehr.



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